FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, soweit sie im Zusammenhang mit unserer Kanzlei immer wieder auftauchen.
- Schweigepflicht
- Schweigepflicht bedeutet, dass wir schweigen wie die Gräber, das gilt auch für unsere Mitarbeiter.
- Erstberatungsgebühr
- für die erste Beratung verlangen wir entsprechend der Gebührenordnung je nach Zeitaufwand bis zu 250 EUR. Bei weiterer Tätigkeit wird die Gebühr angerechnet.
- Vertretung im Urlaubsfall
- die RAe Moser-Nees, Bierhoff arbeiten als Sozietät, dadurch ist bei Urlaub Ihres Sachbearbeiters der andere Anwalt in der Lage, die Vertretung zu übernehmen.
- Kann ein Anwalt während der Scheidung beide Ehegatten vertreten?
- Nein, das ist gesetzlich verboten. Wir können aber im Dreiergespräch die offenen Fragen klären, so dass eventuell nur der Antragsteller anwaltschaftlich vertreten sein muss.
- Schuldnerberatung
- Als Rechtsanwälte dürfen wir auch die außergerichtliche Schuldnerberatung durchführen, allerdings sind dafür die gesetzlichen Gebühren zu bezahlen; kostenlos beraten werden Sie allerdings durch Schuldnerberatungsstellen wie z.B. Iska Nürnberg (www.iska-nuernberg.de).
- Mediation
- Wir arbeiten nicht als Mediatoren, sondern als Parteivertreter, was nicht heißt, dass wir nicht in der Lage sind, sinnvolle, sachgerechte Lösungen zu erarbeiten, die auch wirtschaftlich Ihrem Interesse gerecht werden.